Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem_der Teilnehmer_in und dem Landesverband AndersARTiG e.V. zustande kommenden Vertrages. Sie ergänzen insoweit die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB (Vorschriften über den Reisevertrag) und füllen diese Vorschriften aus.
(1) Mit der Anmeldung, welche ausschließlich mit dem Anmeldeformular des Landesverbands AndersARTiG e.V. schriftlich bzw. über die vom Landesverband zur Anmeldung vorgesehenen Verfahren online erfolgen muß, bietet der_die Teilnehmer_in (soweit diese_r minderjährig ist, durch seine_ihre gesetzlichen Vertreter_innen und diese selbst neben dem_der Minderjährigen) dem Landesverband AndersARTiG e.V. den Abschluß eines Vertrages auf der Grundlage dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an.
(2) Der Vertrag mit dem_der Teilnehmer_in und – bei Minderjährigen zugleich mit seinen_ihren gesetzlichen Vertreter_innen – kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Landesverband AndersARTiG e.V. zustande. Das mit der Anmeldung erklärte Angebot bindet den_die Anmeldende für vier Wochen ab Zugang der Anmeldung. Hat der Landesverband AndersARTiG e.V. die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist bestätigt, gilt das Angebot als abgelehnt.
Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluß des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
Sollte es dem Landesverband AndersARTiG e.V. möglich sein, den durch den Rücktritt frei gewordenen Platz neu zu besetzen, so wird abweichend von Satz 1 nur der tatsächliche Schaden ersatzfähig.
a) Der Landesverband AndersARTiG e.V. ist verpflichtet, dem_der Teilnehmer_in gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, daß die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer_innenzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt des Landesverband AndersARTiG e.V. später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ist nicht zulässig.
Als Regelbeispiele im Sinne des §7 (1) gelten als vereinbart:
a) der Konsum von in Deutschland illegalen Substanzen sowie berauschenden Hanferzeugnissen aller Art.
b) der Konsum von in Deutschland erst ab 18 Jahren zum Kauf zugelassener Alkoholika während der Veranstaltung bei Teilnehmer_innen unter 18 Jahren, sowie der Konsum minderalkoholischer Getränke, die zum Kauf ab 16 Jahren zugelassen sind, bei Personen unter 16 Jahren.
c) der Gebrauch von Zigaretten, Zigarren und sonstigen Tabakerzeugnissen von Teilnehmer_innen unter 18 Jahren.
Im Falle des Verstoßes nach Buchstabe a ist zur Kündigung keine vorherige Abmahnung durch den Landesverband AndersARTiG e.V. erforderlich.
Landesverband AndersARTiG e.V.
℅ Regenbogenkombinat Brandenburg
Dortustraße 71A
14467 Potsdam
erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.