Verantwortung zur Sicherung der Menschenrechte
Forderungen an die neue Landesregierung im Land BrandenburgVerantwortung zur Sicherung der Menschenrechte
Die vorliegenden Forderungen richten sich an die aktuelle Landespolitik im Land
Brandenburg. Sie wurden gemeinschaftlich von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus
den Bereichen Gleichstellung, Opferschutz, Gewaltprävention und Antidiskriminierung
erarbeitet.
Antidiskriminierung, Gleichstellung, Gewaltprävention und Opferschutz sind keine
isolierten Aufgaben, sondern greifen ineinander. Strukturen zur Sicherung dieser
Menschenrechte bestehen aus vielfältigen Akteur*innen, die aufeinander angewiesen sind,
um betroffenen Personen einen umfassenden und nachhaltigen Schutz zu gewährleisten
und präventiv Gewalt zu verhindern. Besonders im ländlichen Raum ist die Stabilität dieser
Strukturen von zentraler Bedeutung, um eine flächendeckende Versorgung zu
gewährleisten.
Kurzfristige Einsparungen durch die Kürzung oder Beendigung von Projekten führen
langfristig zu erheblichen Mehrbelastungen der bestehenden Strukturen. Sie gefährden die
Kontinuität von Unterstützungsangeboten, schwächen gewachsene Kooperationen und
unterminieren den staatlichen Schutzauftrag. Diese wiederkehrende Problematik gilt es
im Rahmen der aktuellen Haushaltsentscheidungen konsequent zu vermeiden.
Wir brauchen eine dynamisierte, überjährige, bedarfsgerechte und stabile Finanzierung der
Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs-, Gewaltschutz- und Opferschutzstrukturen.
Wir brauchen den verlässlichen und kooperativen Austausch zwischen staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen sowie agile Beteiligungsformate auf Augenhöhe.
Wir brauchen die vollumfassende und bedarfsorientierte Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention.
Vor diesem Hintergrund fordern wir:
- Ausbau der Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt nach dem Standard der BAG TäHG e.V. als Teil der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Flächenland Brandenburg mit mindestens einem eigenen Beratungsstandort pro Landgerichtsbezirk, unter Berücksichtigung bedarfsgerechter, überjähriger Personal- und Sachkostenfinanzierung.
- Sicherung der Mädchen*arbeit in allen Landkreisen als Teil der in der Istanbul- Konvention verankerten Gewaltprävention.
- personelle Aufstockung der Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit im Land Brandenburg (KuKMA) mit Schwerpunkt Gewaltprävention
- verpflichtende, überjährige Personalkostenförderung für Mädchentreffs, die tariflich (TV-L/TVöD) hinterlegt ist.
- finanzielle Absicherung der NbF-Koordinierungsstelle zur Entlastung der Frauenschutzeinrichtungen und -Beratungsstellen sowie der Kontaktstelle KIKO Brandenburg zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Aufbau von qualifizierten und bedarfsgerechten Beratungs- und Unterstützungsleistungen für von häuslicher Gewalt mitbetroffene Kinder und Jugendliche
- bedarfsgerechte Vollfinanzierung für Frauenschutzeinrichtungen und auskömmliche institutionelle Förderung für Frauenzentren
- bedarfsgerechte Ausstattung und langfristige, planungssichere Finanzierung der Frauen- und Familienverbände
- Anerkennung des Frauenpolitischen Rats Land Brandenburg (FPR) als Interessenvertretung der Frauen* im Land für Gleichstellungsarbeit und Gewaltprävention, damit einhergehend die überjährige finanzielle Absicherung der zugehörigen Personalstellenausreichende Personal- und Finanzausstattung für Träger von Geflüchtetenunterkünften (GU)
- Aufnahme rechtlich verbindlicher, effektiver Schutzkonzepte – unabhängig vom Träger von GUs – in allen Betreiberverträgen sowie regelmäßig externe und interne Prüfung und die direkte Beteiligung geflüchteter Frauen* und Mädchen* in die Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten, Aktionsplänen etc.
- zweckgebundenes Landesprogramm für Bau- und Sanierungskosten, um Schutzeinrichtungen barrierefrei und traumasensibel umzugestalten
- Beachtung und Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen im Bereich des Opferschutzes und Gewaltprävention
- bedarfsgerechte Ausstattung und langfristige, planungssichere Finanzierung
- queerer Projekte und der Fachstelle für geschlechtliche & sexuelle Vielfalt als zentrale zivilgesellschaftliche Koordinierungsinstanz für die queeren Communities
- Erhalt der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre und Fortführung der
- mehrjährigen Förderperioden
- Stärkung und Absicherung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als Säule der Gleichstellung und Gewaltprävention im Flächenland
- Ernennung einer*s Landesopferschutzbeauftragten für das Land Brandenburg

Um möglichst vielfältige Perspektiven in die Arbeit der KIKO einfließen zu lassen, wurde ein Projektbeirat
eingesetzt. Dieser berät das Team der Kontaktstelle und unterstützt bei der strategischen Ausrichtung.
